Voraussetzungen Patente

Nachstehend aufgelistet siehst Du die Bedingungen für die Erlangung eines bestimmten Segel-/Motorpatentes gemäß PRO 2020.
Eine neue Prüfungsordnung liegt zur Unterschrift im Ministerium auf, bleibt zu hoffen dass raschest die neue PRO kommt.

Änderungen von alter PRO 2015 zu PRO 2020 sind kursiv geschrieben!

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der eine Prüfungsordnung für private Befähigungsausweise, auf deren Grundlage Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden sollen, erlassen wird (Jachtführung-Prüfungsordnung – JachtPrO)

StF: BGBl. II Nr. 170/2015

Änderung

BGBl. II Nr. 58/2016
BGBl. II Nr. 90/2018
BGBl. II Nr. 205/2020

Wir schicken voraus: sollte Dich das Nachstehende total verwirren, nimm bitte jederzeit Kontakt mit uns auf... :)

1) Wir sind keine gewerbliche Segelschule. Du kannst gleich direkt online Mitglied werden und Deine Ausbildung starten!

2) Das Mitglied, welches einen Segel-/Motorschein erlangen möchte, muss zur Führung eines Segel-/Motorbootes geistig und
gesundheitlich in der Lage
sein. Entsprechende Nachweise werden entsprechend PRO im Zuge der Ausbildung eingefordert.

3) Zum Erlangen eines Segel-/Motorscheins ist die Ablegung einer Theorie- & Praxisprüfung nötig.

4) Übersicht der Voraussetzungen pro Schein: Kursiv entspricht letrztgültiger PRO

Achtung:
Für Fahrtenbereiche 1 - 4 sind Erfahrungsnachweise und Praxis-Prüfungen für Motor- und für Segelboot nach derzeit gültiger PRO nicht mehr getrennt zu erbringen!

1. Der Erfahrungsnachweise werden sowohl von für Motor- als auch Segelyachten anerkannt.
2. Die Funktion Schiffsfüher (Skipper) sind nicht an den Besitz eines Patentes gebunden
3. Man ist Skipper (SK) oder Wachführer (WF), alle anderen Funktionen sind rechtlich "nicht in verantwortlicher Funktion
4. Bei den Seemeilennachweisen entfällt der Nachweis der Bordtage
5. 20 Prozent der Seemeilennachweise können von der Bewerberin bzw. vom Bewerber mit eidesstattlicher Erklärung
nachgewiesen werden.

6. Bis 10 Bewerberinnen bzw. Bewerber nur mehr ein Prüfer für theoretische Prüfung

a) BFA-Binnen-Junior:

  • vollendetes 7. bis 14. Lebensjahr
  • Theorie- & Praxiskurs, sowie mündliche & praktische Prüfung

b) BFA-Binnen:

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Theorie- & Praxiskurs, sowie mündliche & praktische Prüfung

c) Fahrtenbereich 1:

  • vollendetes 16. Lebensjahr
  • Motorboot: 50 Seemeilen + 1 Nachtfahrt mit Einsteuerung
  • Segelboot: 50 Seemeilen + 1 Nachtfahrt mit Einsteuerung
  • Theorie- & Praxiskurs, Theorieprüfung Multiple Choice, Praxisprüfung auf Binnensee oder am Meer

1. Motorboot oder Segelboot mit Motorantrieb: 50 Seemeilen + 1 Nachtansteuerung
2. Aufstockung von Motor- auf Segelboot: min. 50 Seemeilen auf Segelboot
Zusätzlich Theoriemodul Segelantrieb und Praxis Segeln FB1

d) Fahrtenbereich 2:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Motorboot: 300 Seemeilen, keine Bordtage + 3 Nachtfahrten und eine Nachteinsteuerung
  • Segelboot: 500 Seemeilen, keine Bordtage + 3 Nachtfahrten und eine Nachteinsteuerung
  • Upgrade Motor auf Segel: 300 Seemeilen, keine Bordtage auf Segelboot
  • Upgrade Segel auf Motor: 100 Seemeilen, keine Bordtage auf Motorboot
  • Theorie- & Praxiskurs, Theorieprüfung Multiple Choice, Praxisprüfung am Meer

1. Motorboote: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
2. Segelboot mit Motorantrieb: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
3. Aufstockung von Motor- auf Segelboot: min. 200 Seemeilen auf Segelboot
Zusätzlich Theoriemodul Segelantrieb und Praxis Segeln FB2

e) Fahrtenbereich 3:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Motorboot: 1000 Seemeilen, davon 250 als Schiffsführer, keine Bordtage + 5 Nachtfahrten und eine Nachteinsteuerung
  • Segelboot: 1500 Seemeilen, davon 500 als Schiffsführer, keine Bordtage + 5 Nachtfahrten und eine Nachteinsteuerung
  • Motorboot zusätzlich: 3 Überfahrten zwischen Häfen mit mindestens 100 Seemeilen Abstand
  • Segelboot zusätzlich: ununterbrochene Fahrt mit mindestens 50 Stunden Dauer, davon mindestens 10 Stunden außerhalb Fahrtenbereich 2
  • Theorie- & Praxiskurs, Theorieprüfung Multiple Choice, Praxisprüfung am Meer

1. Motorboote: 1000 Seemeilen, davon 250 als Schiffsführer + 5 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
2. Segelboot mit Motorantrieb: 1500 Seemeilen, davon 500 als Schiffsführer + 5 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
3. Aufstockung von Motor- auf Segelboot: min. 500 Seemeilen auf Segelboot
, davon 250 als Schiffsführer
Zusätzlich Theoriemodul Segelantrieb und Praxis Segeln FB3

f) Fahrtenbereich 4:

  • Motorboot: 2500 Seemeilen, davon 750 als Schiffsführer und keine Bordtage + 5 Nachtfahrten und 3 Nachteinsteuerungen
  • Segelboot: 3500 Seemeilen, davon 1000 als Schiffsführer und keine Bordtage + 5 Nachtfahrten und 3 Nachteinsteuerungen
  • zusätzlich: Ansteuerung von 4 unterschiedlichen Häfen in Gezeitenrevieren (Tide mind. 2m); 1 durchgehende Fahrt mind. 500 Seemeilen, davon mind. 100 Seemeilen außerhalb von Fahrtenbereich 3, Ausgangs- und Endpunkt dieser Fahrt müssen mind. 300 Seemeilen voneinander entfernt sein.
  • Theorie- & Praxiskurs, Theorieprüfung Multiple Choice, Praxisprüfung am Meer

1. Motorboote: 2500 Seemeilen, davon 750 als Schiffsführer + 5 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
2. Segelboot mit Motorantrieb: 3500 Seemeilen, davon 1000 als Schiffsführer + 5 Nachtfahrten mit Nachteinsteuerung
3. Aufstockung von Motor- auf Segelboot: min. 1000 Seemeilen auf Segelboot, davon 250 als Schiffsführer

Zusätzlich Theoriemodul Segelantrieb und Praxis Segeln FB4