Drohnenflug in Kroatien

Egal ob Yachtsport oder Landurlaub, welcher Drohnenbesitzer möchte nicht die herrlichen Küsten und die wunderbare Landschaft aus der Vogelperspektive filmen? Aber Achtung, die gesetzlichen Regeln sollten beachtet werden.

Kroatien hat sehr klare Vorgaben für den Drohnenflug!

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln für Drohnen in Kroatien:

Diese sind teilweise sehr komplex und umfangreich, daher ist es wichtig sich im Vorfeld gut informieren. Nachstehend eine grobe Übersicht (Originales Regelwerk übersetzt) über die Punkte, welche beim Drohnenflug in Kroatien unbedingt zu beachten sind:

  • Jeder Flug muss so gewissenhaft durchgeführt werden, dass keine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum von Menschen durch den Verlust der Kontrolle über die Drohne, besteht. Die Öffentliche Ruhe bewahrt und gewährseistet werden.
  • Der Flug darf nur am Tag und nicht in der Nacht stattfinden
  • Die Drohne muss vor jedem Flug geprüft werden, damit es während des Fluges nicht zu Unfällen wegen mangelnder Wartung, kommt
  • Informationen bezüglich Wetter zum Flugzeitpunkt, müssen im voraus gesammelt und dokumentiert werden
  • Es darf nur zugelassene Ausrüstung an der Drohne befestigt werden, um einen Absturz durch Überlastung zu verhindern
  • Bei Start und Landung ist darauf zu achten, dass keine Hindernisse, z.B. Leitungen, Baum in der Nähe sind
  • Der Abstand der Drohne von Personen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen, oder Starkstromleitungen, muss jederzeit mindestens 30 Meter betragen
  • Bei Menschanansammlungen erhöht sich der Mindestabstand der Drohne auf 150 Meter
  • Die Drohne darf nur in Sichtweite geflogen werden und sich maximal 500 Meter vom Piloten entfernen
  • Für Flughäfen muss ein Abstand von 3 Kilometern eingehalten werden
  • Während des Fluges ist der Abwurf von Objekten von der Drohne verboten
  • Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben.

Die oben angeführten Drohnen-Regeln für Kroatien sind nach bestem Wissen recherchiert und aufgelistet. Eine Vollständigkeit sowie die Richtigkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Für nähere Informationen sollte man die kroatische Botschaft in Wien oder  die kroatische Luftfahrtbehörde kontaktieren.