Drohnenflug in Griechenland

Auch Yachtis lieben es inzwischen sich selbst und/oder Ihre Yacht von oben zu filmen.
Für den Piloten gilt es alle Gesätzmäßigkeiten für das Fliegen mit einer Drohne einzuhalten.

Was beim Drohnenflug in Griechenland zu beachten ist!

Die wichtigsten Gesätzmäßigkeiten:

-nicht höher als 120 Meter fliegen.
-Copter darf sich maximal 500 Meter vom Piloten entfernen und man muß immer Sichtkontakt zur Drohne halten.
 Das Argument dass man den Flug ohnehin am Bildschirm verfolgt gilt nur für gewerbliche Piloten !!!
-es muss nachweislich eine Versicherung für die Drohne vorhanden sein .
 Der Nachweis für die Versicherung sollte möglichst auch in einer übersetzten Version mitgeführt werden.
-Gesamtabflugmasse von bis zu 7 kg nicht überschreiten.
-zu Flughäfen ist ein Abstand von 8 Kilometern einzuhalten.
-Nicht über Menschen fliegen (gilt ja generell), Mindestabstand 50m.
-Flugverbot gilt über militärischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Gefängnissen und anderen staatlichen Einrichtungen.
-Eigentümer von Grundstücken (das gilt auch für Hotels) müssen einem Start auf ihrem Grundstück zustimmen.
-Drohnen-Flüge sind nur bei Tageslicht erlaubt, d.h., Start frühestens 30 Minuten nach Sonnenaufgang und
 Landung spätestens 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
-Wer in Griechenland gegen die Drohnen-Gesetze verstößt, muß mit einer Strafe zwischen € 500 – € 250.000 rechnen.

WICHTIG:
In fast jeder Stadt oder jedem Gebiet in Griechenland gibt es eine Polizei-Staffel mit abgerichteten Raubvögeln, welche darauf spezialisiert sind, Drohnen vom Himmel zu holen.

Die oben angeführten Drohnen-Regeln für Griechenland sind nach bestem Wissen recherchiert und aufgelistet. Eine Vollständigkeit sowie die Richtigkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Für nähere Informationen sollte man die griechische Botschaft in Wien oder  die griechische Luftfahrtbehörde kontaktieren.