Der Eigner ist gefordert !!!

Herbst- und Winterstürme halten immer wieder Überraschungen für den Yachteigner bereit. Daher sollten Eigner Ihre Yacht auch nicht aus den Augen lassen, wenn diese nicht genutzt wird.

Der letzte Törn für dieses Jahr, die Yacht wird eingewintert. Nur, ist damit wirklich ALLES erledigt?

Der letzte gewaltige Herbststurm hat gezeigt, dass selbst in vermeintlich sichern Marinas oder Häfen so einiges passieren kann. Meist ist der Eigner ja nicht vor Ort und vertraut auf den sicheren Liegeplatz im Wasser oder an Land sowie auf das Marinapersonal. Aber genau aus diesem Grund sollte jeder Eigner zur Standardprozedur der Einwinterung noch einige zusätzliche Dinge beachten.
1) Bootsversicherung:
* Was ist inkludiert und was ist dezidiert ausgeschlossen?
* Was steht tatsächlich in den AGB`s?
* Ab welcher Sturmstärke ist die Versicherung von der Leistungspflicht befreit?
Stürme werden immer extremer u. viele Versicherungen revidieren Deckung nach unten:
Nach Info`s Sea Help gibt es bereits Versicherer welche Stürme ab 70 Knoten als "Höhere Gewalt" einstufen!
* Wozu bin ich als Eigner im Schadensfall verpflichtet (z.B. Schadensminimierung, etc.)
* ?????
2) Was steht in meinem Marinavertrag, was habe ich vereinbart:
* Wird die Yacht nach einem Sturm automatisch kontrolliert?
* Erfolgt generell eine laufende Kontrolle (Festmacher, Fender, Persenning, ...)?
* Was wurde mit dem Marinapersonal bzgl. Abwicklung bei Schäden vereinbart?
z.B. Telefonische Verständigung, automatisch Maßnahmen oder ???
3) Selbst ist der Mann:
* Marinapersonal ist zwar bemüht (zumindest sollte es so sein) nach einem Sturm die Yacht zu kontrollieren.
Immer wieder zeigt sich jedoch, so ganz klappt es nur selten.
* Immer schriftlich in der Marina nachfragen, als Nachweis für die Versicherung
* Kontrolle durch einen Bekannten/Freund vor Ort, jedoch
"SELBST KONTROLLIEREN UND MASSNAHMEN SETZEN" ist der sicheste Weg!!!