Probleme mit Skipperpatent in Greece und Italien

Das Boot ist gechartert, die Crew steht bereit nur leider wird dem Skipper sein Patent vom Hafenamt u/o Vercharterer nicht anerkannt:

Skipperpatent ist nicht gleich Skipperpatent, es gibt sehr große Unterschiede und jedem Skipper sollte bewußt sein welches Patent er hat!

Problem Griechenland:
Hafenkaptäne sowie Hafenpolizei anerkennen das "Kroatische Patent BOAT SKIPPER B" nicht mehr in allen Häfen an! Noch fehlt eine klare Regelung, aber für 2020 ist eine Verschärfung der Kontrollen angekündigt

Was ist der Grund, die Griechen waren doch immer sehr locker?
Nun es ist der Text auf der Rückseite vieler dieser Patente mit folgendem Wortlaut:

"The holder of this certificate has competency to operate up to 12Nm from coast or island in Adriatic Sea" oder: "...in the internal waters and territorial sea of Republic of Croatia.."

Nun, die Übersetzung des englischen Textes sagt eigentlich genug aus

"Der Inhaber dieses Zertifikats ist befugt, bis zu 12 Nm von der Küste oder der Insel in der Adria zu fahren." Oder: "... in den Binnengewässern und im Küstenmeer der Republik Kroatien .."

Hier noch zu diskutieren ist sinnlos, also bleibt nur übrig klein beizugeben, einen Skipper vor Ort anzuheuern u. das Beste daraus zu machen.

Leider gibt es auch in Griecheland so wie in Kroatien kein Gesetz oder eine klare Richtlinie in welcher explizit gültige Lizenzen angeführt sind!
Aber auch in Griechenland werden die Skipperlizenzen immer genauer geprüft. Dies ist verständlich, da in letzter Zeit immer wieder Versicherungsprobleme auftauchten.

Noch kann man davon ausgehen, dass in Greece Lizenzen, welcher von offiziellen Stellen ausgestellt wurden und keine Einschränkungen haben, anerkannt werden.
D.h., wenn schon ein HR-Patent, dann sollte es zumindest der "BOAT SKIPPER C" für internationale Gewässer sein!

Problem Italien:
Auch in Italien ist das Problem ähnlich wie in Greece. Charterfirmen/-basen werden von Österreichern vorgelegte HR-Patente nicht mehr akzeptieren. Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Gesetz welches klar folgendes besagt:

"Ein Skipper muß die in seinem Heimatland anerkannte Lizenz vorweisen."

Der Staat Österreich anerkennt aktuell nur das

"International Certificate for Operator of Pleasure Craft IC"

Unser Tipp:
Vor einem Charte Text und die Einschränkungen auf der eigenen Lizenz prüfen und ggf. frühzeitig ein im Urlaubsland gültiges Zertifikat erwerben.
Mit dem für österreichische Staatsbürger gültigen "Befähigungsausweis BFA FB2, FB3 oder FB4" und zusätzlich ausgestellt das "International Certificate for Operator of Pleasure Craft IC" ist man auf der sichern Seite. Bei Unsicherheit ob das Patent für einen Chartertörn gültig ist, rechtzeitig eine Kopie an die Charterfirma oder das Hafenamt senden.Lizenz prüfen lassen ob diese für den jeweiligen Törn gültig ist.